Man darf ein Fruchtmuß nur dann Marmelade nennen, wenn mindestens 20 % Südfrüchte enthalten sind, sonst heißt sie Konfitüre oder Gelee
Es müssen Zitrusfrüchte sein und mindestenes 200 gr. pro Kilogramm
Pro Kilogramm des Enderzeugnisses muss der Anteil der Zitrusfrüchte mindestens 200 Gramm betragen.
Marmelade (von potugiesisch marmelo "Quitte" ist die traditionelle Bezeichnung für einen Brotaufstrich, der aus mit Zucker eingekochten Früchten hergestellt wird, ohne dass Fruchtstücke im Fertigprodukt sichtbar bleiben. In der EU ist im Verkauf und in der Werbung die Bezeichnung heute – mit lokalen Ausnahmen – nur noch für Produkte aus Zitrusfrüchten erlaubt (in denen jedoch sichtbare Fruchtstücke vorhanden sein können. Produkte aus anderen Früchten werden als Konfitüre bezeichnet.
Laut einer EU Verordnung muss in einer Marmelade zumindest 200gr Zitrusfruechte pro Kg Produktgewicht drin sein.
Pro Kilogramm des Enderzeugnisses muss der Anteil der Zitrusfrüchte mindestens 200 Gramm betragen
Gilt nur für Produkte aus Zitrusfrüchte.
Fruchtaufstrich aus Zitrusfrüchten
Sie muss aus Zitrusfrüchten bestehen.