Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen.
Das ist der Parlamentarischen Rat, der aus 65 Mitgliedern beteht.
Der Parlamentarische Rat war es.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen. Dieses Gremium bestand aus 65 Mitgliedern (61 Männer, 4 Frauen), die von den Landesparlamenten der westdeutschen Länder gewählt wurden, und tagte von September 1948 bis Mai 1949 in Bonn.