Gustav Heinemann war von Dezember 1966 bis März 1969 Bundesminister der Justiz. Er bekleidete dieses Amt im Kabinett Kiesinger, einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD. In dieser Funktion setzte er sich für weitreichende Rechtsreformen im Zivil- und Strafrecht ein. Im März 1969 wurde er schließlich zum Bundespräsidenten gewählt, ein Amt, das er von 1969 bis 1974 innehatte.