Rechtmäßige Kampftruppen.
Für Partisanen gab es in früheren Zeiten keine Regelungen im Völkerrecht, durch die sie geschützt wurden. Seit 1949 bestimmt das Völkerrecht, dass Partisanen wie rechtmäßige Kämpfer (man spricht von „legalen Kombattanten“) behandelt werden müssen.
rechtmäßige Kämpfer („legale Kombattanten“)
Einen eigenen rechtlichen Status für den Partisanen kennt das Völkerrecht nicht.