Ziel ist es, Sachverhalte aufzuklären, Beweise zu erheben und die Ergebnisse dem Parlament zu berichten.
Ein Untersuchungsausschuss (auch Untersuchungskommission oder Untersuchungsgremium) wird gegründet, um Missstände in der Regierung und Verwaltung sowie das Fehlverhalten von Politikern zu untersuchen. Dieser Ausschuss besteht nur für die Zeit der Untersuchung und wird anschließend aufgelöst. In Deutschland werden Untersuchungsausschüsse sowohl vom Bundestag (Bundesebene) als auch auf Landesebene durch die Landtage einberufen.
Ein Untersuchungsausschuss kann keine Urteile sprechen. Er veröffentlicht stattdessen die Ergebnisse seiner Arbeit in einem Abschlussbericht. Während seines Bestehens kann das Untersuchungsgremium Sachverständige und Zeugen befragen, um die Missstände aufzuklären. Ebenso erhält der Ausschuss Akteneinsicht.
Mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern zu überprüfen.
Ein solcher Ausschuss wird von Abgeordneten des Parlaments gebildet. Er kann einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel aller Abgeordneten des Parlaments das beantragt. Ziel eines solchen Ausschusses ist es, Missstände im staatlichen Bereich aufzuklären. Der Ausschuss kann keine Urteile sprechen, so wie ein Richter in einem Prozess. Er veröffentlicht aber seine Ergebnisse in einem Abschlussbericht.