Welchen Status hat ein nach §40 BBG ausgeschiedener Beamter?

Han.Scha · 09. Mai 2024

Welchen Status hat ein nach §40 BBG aus seinem Amt ausgeschiedener Beamter?

 

Antworten

biene01090 · 11. Mai 2024 · 0x hilfreich

Der Beamte hat das Recht, seine Amts- oder Dienstbezeichnung mit dem Zusatz "außer Dienst" ("a.D.") zu führen

pullauge · 11. Mai 2024 · 0x hilfreich

gibt es Beispiele für Abgeordnete ohne D ?

Han.Scha · 11. Mai 2024 · 1x hilfreich

Nur für pullauge: Ein Abgeorneter ist ein Abgeordneter, bei dem ein d fehlt.

pullauge · 11. Mai 2024 · 1x hilfreich

Ergänzung: Was ist ein Abgeorneter 

Han.Scha · 11. Mai 2024 · 0x hilfreich

Ergänzung: Ist er als Abgeorneter noch Beamter, evtl. freigestellt, beurlaubt o.ä.?

DaLu · 11. Mai 2024 · 0x hilfreich

Beamtinnen und Beamte kehren nach Beendigung ihrer Amtszeit unter Übertragung ihres letzten Amtes in ihr Dienstverhältnis zurück, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht die für sie geltende Altersgrenze erreicht haben.

Drecksack · 11. Mai 2024 · 0x hilfreich

Sie müssen aus ihrem Amt ausscheiden, wenn sie die Wahl zum Europäischen Parlament oder zum Deutschen Bundestag annehmen.

Polarlichter · 10. Mai 2024 · 0x hilfreich

Das sind Abgeordnete.

k3552 · 09. Mai 2024 · 0x hilfreich

Sie sind zur zur Treue verflichtet.

pullauge · 09. Mai 2024 · 0x hilfreich

Abgeordneter

 
 

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