sie werden nach dem Kriegsvölkerrecht nicht als Kombattanten betrachtet. kein Anspruch auf den Status des Kriegsgefangenen.
sie werden nicht als Kombattanten betrachtet und haben daher nicht den Anspruch auf den Status des Kriegsgefangenen.
Sie haben keine besonderen Rechte.
Während ausländische Freiwillige, die als reguläre Soldaten dienen, Kombattantenstatus genießen werden Söldner nach dem Kriegsvölkerrecht nicht als Kombattanten betrachtet und haben daher nicht den Anspruch auf den Status des Kriegsgefangenen