Das Schulgeld für die Volksschule wurde in Deutschland 1919 durch die Weimarer Reichsverfassung mit Art. 145 abgeschafft. Für Mittelschulen betrug das Schulgeld zwischen 1924 und 1930 je nach Schule 3 bis 10 RM pro Monat, für Gymnasien etwa das Doppelte.
Für Gymnasien wurde es in den meisten Bundesländern zum Schuljahr 1958/59 abgeschafft; zu diesem Zeitpunkt lag es bei 15 bis 20 DM pro Monat. In der SBZ und ab 1949 in der DDR wurde mit dem Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule von 1946 das Schulgeld durch die Landesregierungen in Ostdeutschland abgeschafft.
Das Schulgeld für Gymnasien in Niedersachsen ist kostenlos.
Die Teilnahme am Unterricht ist kostenlos.
Für Gymnasien wurde es in den meistenBundesländern zum Schuljahr 1958/59 abgeschafft; zu diesem Zeitpunkt lag es bei 15 bis 20 DM pro Monat.