Normalerweise muß man zur Erlangung der Staatsbürgerschaft die folgenden Bedingungen erfüllen:
eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung
ein mindestens 8jähriger legaler Aufenthalt in Deutschland
ein Einkommens- oder sonstiger Finanzierungsnachweis zur Deckung der Lebenskosten ohne Inanspruchnahme der Sozialversicherung (Ausnahmen für Anwohner unter 23 Jahren)
ein Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse
ein Schwur auf die freiheitliche und demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
die Aufgabe der bisherigen Staatbürgerschaft (mit wenigen Ausnahmen).