Weitere Dienstleister dürfen öffnen. Das sind außer Frisöre auch Tattoostudios, Fuß- und Nagelpflege sowie Kosmetikstudios.
Die sächsischen Zoos und Botanischen Gärten können ihre Außenbereiche wieder für Besucher öffnen.
Der Einzelhandel darf alle Geschäfte öffnen. Eine Verkaufsfläche von über 800-Quadratmetern muss abgetrennt werden, ein Kunde pro 20 qm! Einkaufszentren benötigen ein genehmigtes Hygienekonzept.
Außensportanlagen können von Sportlern wieder unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln (1,5 m+) genutzt werden, mit geschlossenen Umkleiden und Sanitäranlagen.
Fahrschulen dürfen alle Theoriekurse und Fahrunterricht - außer für PKW - anbieten.
Kinder- und Jugendarbeit sowie Nachhilfe für Schüler darf unter Auflagen wieder stattfinden.