Kommt beim Öffnen eines Garagentors ein Dritter zu Schaden, zahlt dies die Auto- und nicht die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers.
Beim eigenen Auto und dem eigenen Garagentor die Vollkasko.
Vollkasko.
Kommt drauf an wem das Kfz gehört und was die Ursache für die Fehlfunktion war.