Eine Reduzierung des Mietzinses sei in Betracht zu ziehen, als Richtschnur solle eine Absenkung um 50 Prozent für den Zeitraum der Zwangsschließung und ein geringerer Prozentsatz für die folgenden drei Monate dienen. Beide Seiten hätten ein Interesse an der Standortsicherung, daher solle bei solchen Verhandlungen auch über die Verlängerung der Laufzeit des Mietvertrages gesprochen werden.
Durch die staatlich verordneten Zwangsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Nonfood-Händler in finanzielle Not geraten. Der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) raten Vermietern nun, Händlern bei der Miete entgegenzukommen.
Kern der Empfehlungen: Eine Reduzierung des Mietzinses sei in Betracht zu ziehen, als Richtschnur solle eine Absenkung um 50 Prozent für den Zeitraum der Zwangsschließung und ein geringerer Prozentsatz für die folgenden drei Monate dienen. Beide Seiten hätten ein Interesse an der Standortsicherung, daher solle bei solchen Verhandlungen auch über die Verlängerung der Laufzeit des Mietvertrages gesprochen werden.