Die wichtigsten Veränderungen im Bürgergeld, die ab 2025 bzw. 2026 geplant sind, drehen sich vor allem um strengere Regeln und mehr Pflichten für die Beziehenden:
Das Bürgergeld wird ab 2026 in „Grundsicherung“ umbenannt und geht mit verschärften Anforderungen einher. Die Koalition hat sich auf deutlich strengere Sanktionen geeinigt, etwa eine Kürzung um 30 Prozent für einen Monat bei versäumten Terminen beim Jobcenter bereits beim ersten Mal
Die Karenzzeit für Vermögen wird angepasst, was bedeutet, dass das Schonvermögen, also das Vermögen, das nicht angerechnet wird, künftig strenger geprüft wird .
Die Regelsätze für das Bürgergeld wurden zum 1. Januar 2025 erhöht (z.B. 563 Euro für Alleinstehende), was jedoch vielfach als zu hoch kritisiert wurde
Insgesamt sollen die neuen Regeln Menschen schneller in Arbeit bringen, weshalb neben höheren Pflichten auch die Sanktionen verschärft werden .
der Name wird geändert werde
anderer Name
mehr Pflichten, mehr Sanktionen, weniger Karrenzzeiten