Hunde hast du ja schon genannt.
Ansonsten alle Tiere, die unter die Tierseuchenkassen-Pflicht fallen. Dies kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein, in Sachsen fallen darunter:
Pferde, Rinder, Wasserbüffel, Wisente, Bisons, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel (Junghühner bis 18. Lebenswoche, Legehennen ab 18. Lebenswoche (einschließlich Hähne), Masthähnchen, Puten, Gänse, Enten und Küken aller genannten Tierarten sowie Rassegeflügel (Hühner, Zwerghühner, Enten, Gänse, Perl- und Truthühner sowie Küken)), Bienenvölker und Süßwassernutzfische
Auf alle Exotischen Tiere trifft das nicht zu, eher die gefährlichen und die unter dem Washingtoner Artenschutzabkommen / CITES liegen. Nicht jede Vogelspinne oder Schlange etc. muss gemeldet werden
Alle Tiere, die unter das Veterinärgesetz fallen.
vor allem die gefährlicher sind als Hunde
Ich meine, dass zum Beispiel alle größeren Tiere, wie bspw. Pferde, aber auch die Bestände von Viehbauern angemeldet/registriert werden müssen. Soweit ich weiß, trifft das auch auf alle exotischen Tiere wie Schlangen etc. zu.