Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen eine behördlich angeordnete Quarantäne?

Mehlwurmle17. April 2020

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen eine behördlich angeordnete Quarantäne?

 

Antworten

Stiltskin17. April 20201x hilfreich

Zuwiderhandlungen gegen behördlich angeordnete vollziehbare Verbote von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen können mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen bestraft werden (§ 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG).

Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen sonstige vollziehbare Anordnungen nach § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG (Schließungen von Einrichtungen, Betrieben usw.) stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden (§ 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG).

Dies gilt jeweils auch für Zuwiderhandlungen gegen vollziehbare Anordnungen der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)

DaLu17. April 20200x hilfreich

Steht in der jeweils geltenden Allgemeinverfügung.

SHADOWAS8417. April 20200x hilfreich

Sehr hohe Geldstrafen bis hin zu langen Freiheitsstrafen.

 

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