Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen eine behördlich angeordnete Quarantäne?

Mehlwurmle · 17. April 2020

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen eine behördlich angeordnete Quarantäne?

 

Beste Antwort

Stiltskin · 17. April 2020 · 1x hilfreich

Zuwiderhandlungen gegen behördlich angeordnete vollziehbare Verbote von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen können mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen bestraft werden (§ 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG).

Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen sonstige vollziehbare Anordnungen nach § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG (Schließungen von Einrichtungen, Betrieben usw.) stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden (§ 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG).

Dies gilt jeweils auch für Zuwiderhandlungen gegen vollziehbare Anordnungen der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)

Antworten

DaLu · 17. April 2020 · 0x hilfreich

Steht in der jeweils geltenden Allgemeinverfügung.

SHADOWAS84 · 17. April 2020 · 0x hilfreich

Sehr hohe Geldstrafen bis hin zu langen Freiheitsstrafen.

 
 

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