In der Sitzung des DFB-Sportgerichts ging es um Vorkommnisse aus dem vergangenen Jahr:
das DFB-Pokalspiel beim
1. FC Nürnberg am 1. November sowie die Zweitligaspiele gegen den
FC St. Pauli am 25. November, den
FC Schalke 04 am 10. Dezember und beim
SC Paderborn am 15. Dezember.
Dafür wurde Hansa Rostock zu einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 238.000 Euro verurteilt.
Da die jüngsten Ausschreitungen besagten 'Vorkommnissen' entsprechen, wird wohl die Strafe ähnlich ausfallen.
Der Zweitligist wurde in einer mündlichen Verhandlung in Frankfurt mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 238.000 Euro belegt, Hansa kann davon bis zu 79.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Eine Geldstrafen in Gesamthöhe von 238.000 Euro.
Es wird auf eine 6-stellige Geldstrafe hinauslaufen.