Zu langsames Fahren ist eine Ordnungswidridkeit, keine Straftat. Daher gibt es im engeren Sinne überhaupt keine Strafe, sondern ein Bußgeld.
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zu langsames fahren: 20 €
bei zusätzlicher Gefährdung 80 €
bei Unfallverursachung 120 €
Verjährungsfristen, Definitionen und Geschichte zur Geldbuße
Bußgeld und Geldbuße finden sich in vielen Gesetzen in Deutschland
Bereits in der Antike gab es Strafen für bestimmte Vergehen. Auch noch heute haben sie Bestand und sollen erzieherisch wirken.
Im Verkehrsrecht hat das Bußgeld eine lange Tradition. Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) benennt Geldbußen und weitere Maßnahmen wie beispielsweise ein Fahrverbot oder gar den Fahrerlaubnisentzug.
Auch diese Strafen sollen erzieherisch wirken, indem sie den vermeintlichen Täter dazu bringen, dieses Vergehen nicht noch einmal zu wiederholen, da auch der Führerschein entzogen werden kann. Aus diesem Grund werden Wiederholungstaten auch härter bestraft, weshalb hier vom Bußgeldkatalog abgewichen werden darf.