Bei Pflege soll der Pauschbetrag für die beiden höchsten Pflegestufen auf 1.800 Euro pro Jahr angehoben werden. Bei den niedrigeren Pflegestufen, die bisher nicht bedacht wurden, wird künftig ein Pauschbetrag von 600 beziehungsweise 1.100 Euro gewährt.
Die Behinderten-Pauschbeträge werden verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten vereinfacht – etwa beim Nachweis bestimmter Fahrtkosten.
Hauptsächlich werden Pauschalbeträge eingeführt.
Es sollen die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten vereinfacht werden. Zudem wird eine Pauschale für Fahrtkosten eingeführt, die die Einzelnachweise ersetzt. Außerdem werden die Antragsvoraussetzungen für einen Grad der Behinderung unter 50 abgesenkt.
Bei Pflege soll der Pauschbetrag für die beiden höchsten Pflegestufen auf 1.800 Euro pro Jahr angehoben werden. Bei den niedrigeren Pflegestufen, die bisher nicht bedacht wurden, wird künftig ein Pauschbetrag von 600 beziehungsweise 1.100 Euro gewährt.