Der letzte Sitz des Reichskammergerichts war die Stadt Wetzlar.
Das Reichskammergericht war eines der höchsten Gerichtshöfe des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und wurde im Jahr 1495 gegründet. Es hatte die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Reichsständen, Fürsten und anderen Reichsangehörigen zu schlichten und Recht zu sprechen.
Ursprünglich wechselte der Gerichtssitz mehrfach, doch ab dem Jahr 1689 war Wetzlar in Hessen der dauerhafte Standort des Reichskammergerichts bis zu dessen Auflösung im Jahr 1806 mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches.
Wetzlar ist heute noch bekannt für diese historische Rolle und bewahrt einige Gebäude, die mit dem Reichskammergericht in Verbindung stehen.