Das Gesetz begrenzt Mieterhöhungen für rund 90 % aller Berliner Mietwohnungen
Rechte der Mietenden werden ohne Antrag wirksam
Neun Monate nach Inkrafttreten wird ein Verbot überhöhter Mieten wirksam
Modernisierungskosten können zu max. 1€/m² auf die Miete umgelegt werden