Welche Regelung gibt es in Deutschland für die Bezahlung von Waren mit Münzen?
In § 3 Abs. 1 Satz 2 des Münzgesetzes festgelegt, dass niemand verpflichtet ist, bei einem Zahlungsvorgang mehr als fünfzig Münzen anzunehmen.
Niemand ist verpflichtet, mehr als 50 Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.