Man braucht eine Aufenthaltsgenehmigung für Dänemark
Es genügt in diesem Falle die EU-Aufenthaltsgenehmigung, welche alle EU-Bürger erhalten wenn Sie in Dänemark arbeiten, in einer Ausbildung sind oder nachweisen können das sie finanziell unabhängig sind.
Für den Erwerb ist grundsätzlich eine Genehmigung durch das Justizministerium notwendig. ohne Genehmigung nicht gewerblich genutzt werden dürfen, d. h. eine Vermietung ist ohne Genehmigung nicht zulässig.
Es kommt drauf an wofür man das Haus nutzen möchte.
I.d.R. können Personen, die keinen festen Wohnsitz in Dänemark haben oder dort wohnhaft waren, nur mit Genehmigung des dänischen Justizministeriums Immobilien erwerben.
Wenn man das Haus als Hauptwohnsitz nutzen möchte oder es für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit benötigt. Dann ist keine Genehmigung des Justizministeriums nötig.