Sie ist deklarativ
Eine Präambel hat eine schwächere rechtliche Verbindlichkeit als Artikel oder Paragraphen, ist aber keineswegs bedeutungslos.
Sie enthält politische Leitgedanken, historische Bezüge oder Zielsetzungen und schafft keine direkt einklagbaren Rechte oder Pflichten.
Gerichte und Behörden nutzen sie zur Auslegung, um Sinn und Zweck der Normen zu verstehen. Im Grundgesetz ist sie Ausdruck der Werteordnung (z. B. „Dem Frieden der Welt zu dienen“).
Das Bundesverfassungsgericht betont ihre Bedeutung für die Verfassungsauslegung.
Präambeln formulieren Identität und Zielrichtung von Staat oder Gesetz, wirken programmatisch statt normativ. Sie sind nicht unmittelbar rechtsverbindlich, haben aber interpretative und verfassungsrechtliche Bedeutung und beeinflussen, wie verbindliche Normen verstanden und angewendet werden.
Laut dwds: deklarativ: [oft abwertend, Politik] den (unverbindlichen) Charakter einer Erklärung besitzend
Deklarativ.
Die Präambel eines Gesetzes oder einer Verfassung hat in der Regel eine deklarative Funktion und ist nicht rechtsverbindlich im Sinne von durchsetzbaren rechtlichen Normen. Sie dient dazu, die grundlegenden Werte, Ziele und Prinzipien des Dokuments darzulegen und den Kontext für die nachfolgenden Bestimmungen zu schaffen.
Im Fall des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird die Präambel oft zitiert, um die Intention und die grundlegenden Überzeugungen des deutschen Staates zu verdeutlichen, wie zum Beispiel die Verpflichtung zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.
Obwohl die Präambel selbst keine rechtlichen Verpflichtungen schafft, kann sie dennoch bei der Auslegung von Gesetzen und Verfassungsnormen als Orientierungshilfe dienen. Gerichte könnten die Präambel heranziehen, um den Sinn und Zweck bestimmter Bestimmungen besser zu verstehen.