Welche rechtlichen Beschränkungen bestehen in Deutschland bei der Erkundung von Lost Places?

Mehlwurmle · 08. August 2021

Welche rechtlichen Beschränkungen bestehen in Deutschland bei der Erkundung von Lost Places?

 

Beste Antwort

DaLu · 09. August 2021 · 1x hilfreich

Wer ein abgezäuntes Gelände oder Gebäude betritt begeht Hausfriedensbruch. Und wer dabei noch eine Taschenlampe oder ein Messer bei sich trägt, der gilt als bewaffnet. Noch schlimmer kommt es, wenn ein Urban Explorer bei einer Tour etwas mitnimmt. Dann begeht er nicht nur bewaffneten Hausfriedensbruch sondern auch noch Diebstahl. Geht dabei etwas kaputt ist das Sachbeschädigung.

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biene01090 · 09. August 2021 · 0x hilfreich

vor der Erkundung immer eine Genehmigung des Eigentümers besorgen, sonst Hausfriedensbruch

nicht gewaltsam, sprich ohne Hilfsmittel eintreten

den Platz so verlassen, wie man ihn vorgefunden hat

bs-alf · 09. August 2021 · 0x hilfreich

man darf keinen Hausfriedensbruch begehen

Achimkirchner · 08. August 2021 · 0x hilfreich

naja, das ist verboten und vor allem Hausfriedensbruch....

Jenachdem droht eine Anzeige.

k293295 · 08. August 2021 · 0x hilfreich

Zuallererst ist da mal Hausrecht zu beachten. Nur weil irgendein Platz/Ort/Gelände nicht (mehr) genutzt/bewohnt wird, heißt das noch lange nicht, dass da jede*r X-Beliebige einfach so rein/rauf darf. Wer sich dort sämtliche Gräten bricht, sollte besser nicht auf irgendeinen Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld hoffen, kann schon froh sein, wenns keine Anzeige wg. Hausfriedensbruch gibt.

 
 

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