Als befreiten Betreuer bezeichnet man einen Betreuer, der verschiedenen Genehmigungspflichten bei der Geldanlage sowie der Pflicht der jährlichen Rechnungslegung nicht unterliegt.
Insoweit hat er eine ähnliche Stellung wie die Eltern ihren Kindern gegenüber. Das bedeutet, dass er den Betreuten vertritt, also in seinem Namen rechtswirksam handelt, in erster Linie im Rechtsverkehr, daneben auch in gerichtlichen Prozessen.
Als befreiten Betreuer bezeichnet man einen Betreuer, der verschiedenen gerichtlichen Genehmigungspflichten bei der Geldanlage sowie der Pflicht der jährlichen Rechnungslegung nicht unterliegt.