Abgeordnete bekommen keinen Dienstwagen mit Chauffeur gestellt. Sie können stattdessen bei dienstlich begründetem Bedarf auf den Fahrdienst des Bundestages zurückgreifen.
Immunität: Abgeordnete können nicht von der Polizei oder den Gerichten verfolgt werden, solange sie im Amt sind. Dies dient dazu, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Bei Straftaten kann die Immunität aufgehoben werden.
Indemnität: Abgeordnete können nicht für Äußerungen im Parlament oder in Ausschüssen bestraft werden. Dies ermöglicht freie Meinungsäußerung.
Diäten: Abgeordnete erhalten ein Gehalt aus der Staatskasse, das sie selbst per Gesetz festlegen. Derzeit beträgt es etwa 7.000 € pro Monat, zuzüglich einer Pauschale für Kosten wie Mietwohnung in Berlin oder Wahlkreisfahrten.
Zeugnisverweigerungsrecht: Abgeordnete dürfen vor Ermittlungsbehörden oder Gerichten über bestimmte Tatsachen das Zeugnis verweigern, um ihre Arbeit zu schützen.
Immunität
Indemnität
Diäten
Kostenpauschale
Dienstleistungen des Bundestags: u.a. Büroflächen, Mitarbeiter, wissenschaftliche Dienste, und IT-Ausstattung
Freifahrten
Altersversorgung
Sonderrechte: Abgeordnete haben gewisse Sonderrechte, wie etwa das Recht auf freien Zugang zu allen öffentlichen Einrichtungen und das Recht, jederzeit im Bundestag das Wort zu ergreifen.
Diese Privilegien und Rechte sollen sicherstellen, dass Bundestagsabgeordnete ihre Aufgaben unabhängig, effektiv und im Interesse des Gemeinwohls ausüben können.
dieses Jahres insgesamt 396 Füllfederhalter von Montblanc im Wert von 68.800 Euro auf Kosten der Steuerzahler.
Kostenlose Bahnfahrten, Dienstwagen mit Chauffeur, Rentenanspruch ohne Beitragszahlungen