Ich kenne ohne Nachweise auch nur die Werbungskostenpauschale,
die Vorsorgepauschale bedarf Nachweisen,
ebenso doppelte Haushaltsführung und Kinderbetreuungskosten
1.000 Euro als Werbungskostenpauschale
Ohne Nachweise kann man 1.000 Euro als Werbungskostenpauschale absetzen.
Das Finanzamt berücksichtigt von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro – ganz ohne Nachweise. Dieser Betrag wird auch dann von den Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit abgezogen, wenn nur geringe oder gar keine Werbungskosten entstanden sind. Liegen die Kosten höher, die man für seinen Beruf geltend machen kann und will, müssen man sie durch Einzelbelege nachweisen. Die Pauschale gilt für jeden einzelnen Arbeitnehmer – also doppelt für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, wenn beide arbeiten. Man sollte deshalb unbedingt Belege sammeln, die man zusammen mit der Einkommensteuererklärung einreichen kann, wenn die Aufwendungen den Pauschbetrag übersteigen.