Auch wenn es zwei weitere entsprechende Eröffnungsanträge gegeben hat (beide Male gegen die NPD), sind durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Bundesrepublik Deutschland bisher erst zwei Parteienverbote ausgesprochen worden: gegen die SRP, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, am 23. Oktober 1952 und die KPD.