seltsam ist schon, was aus dem FAP verbotsverfahren geworden ist wenn man recherchiert. offenbar ist nach kühnens tot einfach alles eingeschlafen
KPD und SRP
Ich tippe mal auf die KPD
Die Kommunistische Partei Deutschlands glaube ich
Die Kommunistische Partei Deutschlands
ach Du meinst, welche wieder arbeiten darf? Das kann nur die KPD sein, die im Osten nie verboten war und als "Mini"Partei fort existiert.
Auch wenn es mehrere entsprechende Eröffnungsanträge gegeben hat, sind durch das Bundesverfassungsgericht in der Bundesrepublik bisher erst zwei Parteienverbote ausgesprochen worden: gegen die SRP, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, am 23. Oktober 1952 und die KPD am 17. August 1956.
Das NPD Verbotsverfahren, das 2001 gemeinschaftlich von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung eingeleitet wurde, wurde vom Bundesverfassungsgericht am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren.
In der Folge änderte der Bundestag das Grundgesetz so, dass bereits die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit reicht, Parteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen, ohne sie zu verbieten.
Durch das Bundesverfassungsgericht Deutschlands wurden bisher erst zwei Parteienverbote ausgesprochen: gegen die SRP, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, am 23. Oktober 1952 und die KPD am 17. August 1956.
Das NPD-Verbotsverfhre, das 2001 gemeinschaftlich von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung eingeleitet wurde, wurde vom Bundesverfassungsgericht am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Die Frage, ob die NPD damals eine verfassungswidrige Partei war, wurde nicht geprüft.
SRP und die KPD