Welche Partei hat das Bundesverfassungsgericht (bis Juni 2005) für verfassungswidrig erklärt?

harmodios · 13. März 2020

Welche Partei hat das Bundesverfassungsgericht (bis Juni 2005) für verfassungswidrig erklärt?

 

Antworten

17August · 14. März 2020 · 0x hilfreich

seltsam ist schon, was aus dem FAP verbotsverfahren geworden ist wenn man recherchiert. offenbar ist nach kühnens tot einfach alles eingeschlafen

k3552 · 13. März 2020 · 0x hilfreich

KPD und SRP

wbs · 13. März 2020 · 0x hilfreich

Ich tippe mal auf die KPD

Achimkirchner · 13. März 2020 · 0x hilfreich

Die Kommunistische Partei Deutschlands glaube ich

bs-alf · 13. März 2020 · 0x hilfreich

Die Kommunistische Partei Deutschlands

17August · 13. März 2020 · 0x hilfreich

ach Du meinst, welche wieder arbeiten darf? Das kann nur die KPD sein, die im Osten nie verboten war und als "Mini"Partei fort existiert.

Stiltskin · 13. März 2020 · 0x hilfreich

Auch wenn es mehrere entsprechende Eröffnungsanträge gegeben hat, sind durch das Bundesverfassungsgericht in der Bundesrepublik bisher erst zwei Parteienverbote ausgesprochen worden: gegen die SRP, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, am 23. Oktober 1952 und die KPD am 17. August 1956.

Das NPD Verbotsverfahren, das 2001 gemeinschaftlich von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung  eingeleitet wurde, wurde vom Bundesverfassungsgericht am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren.

In der Folge änderte der Bundestag das Grundgesetz so, dass bereits die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit reicht, Parteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen, ohne sie zu verbieten.

Sonnenwende · 13. März 2020 · 0x hilfreich

Durch das Bundesverfassungsgericht Deutschlands wurden bisher erst zwei Parteienverbote ausgesprochen: gegen die SRP, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, am 23. Oktober 1952 und die KPD am 17. August 1956.

Das NPD-Verbotsverfhre, das 2001 gemeinschaftlich von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung eingeleitet wurde, wurde vom Bundesverfassungsgericht am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Die Frage, ob die NPD damals eine verfassungswidrige Partei war, wurde nicht geprüft.

sents · 13. März 2020 · 0x hilfreich

SRP und die KPD

 
 

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