In Ergänzung der bisherigen Antworten noch wesentliche weitere Bestimmungen:
Bei längeren Auslandsaufenthalten unterliegen die Fahrer bis auf wenige Ausnahmen den sozialrechtlichen Bestimmungen des Aufenthaltslandes. Elektronische Fahrtenschreiber werden verpflichtend.
Zudem sollen die Gehälter von Fahrern durch Regeln zur Entsendung EU-weit angepasst werden.
Fernfahrer dürfen auf Tour nicht mehr im LKW übernachten. Der Arbeitgeber muss eine Unterkunft bezahlen.
Können die Fahrer ihre Ruhepause nicht zu Hause verbringen, muss der Arbeitgeber für die Kosten einer Unterkunft aufkommen.
Sie dürfen die reguläre wöchentliche Ruhezeit nicht mehr in der Fahrerkabine verbringen.
Außerdem bekommen sie das Recht, spätestens nach drei Wochen Arbeit nach Hause zu fahren.