Zuerst die deutsche, dann schweizerische.
Geboren in Deutschland, war ja auch zunächst Deutscher, diese Staatsbürgerschaft gab er aber 1896 mit 17 Jahren auf. Dann war er fünf Jahre staatenlos, im Anschluss erhielt er die Staatsbürgerschaft der Schweiz. 1911 erhielt Einstein zusätzlich aufgrund seiner Professur in Prag die österreichische Staatsbürgerschaft.
Durch den Eintritt in den deutschen Staatsdienst im April 1914, u. a. als hauptamtliches Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften und Professor an der Universität Berlin, wurde Einstein wieder Deutscher.
Durch die politischen Machtverhältnisse und die damit verbundenen Geschehnissen in Nazi-Deutschland, trat er im März 1933 aus dem Staatsdienst aus und verlor dadurch auch die deutsche Staatsangehörigkeit.
bis zu seinem Tod war er danach Schweizer Staatsbürger.
deutsche und schweizerische Staatsbürgerschaft
Er war deutscher Staatsbürger bis 1901. Da wechselte er zur Schweizer Nationalität.
Einstein war Bürger des Königreichs Preußen, des Freistaates und des Deutschen Reiches. Diese legte er mit Hitlers Machtergreifung ab, wurde Schweizer und ab 1940 US-Bürger.
Er hatte die deutsche und schweizerische Staatsbürgerschaft.
Bei seiner Geburt hatte er die deutsche Staatsbürgerschaft, im Februar1901 wurde er aus der deutschen Staatsbürgerschaft entlassen, und nahm die schweizerische Staatsbürgerschaft an.