Der Arbeitgeber kann der Person statt einer Arbeitstätigkeit eine Ausbildung in einem Mangelberuf anbieten.
Allerdings sollte das schon von Anfang an geschehen und nicht erst, wenn der Abschiebebescheid kommt.
Für die Dauer der Ausbildung gibt es eine Ausbildungsduldung. Die verhindert, sofern die Person nicht straffällig wird, für die Dauer der Ausbildung die Abschiebung.
Ansonsten kann der Arbeitnehmer einen Antrag bei der Härtefallkommission stellen, wo ein positives Schreiben vom Arbeitgeber sicher hilfreich ist.