17500 Einwohner sind ein Muss.
17.500 sollten es sein.
Mindesteinwohnerzahl von 17.500
17.500 Einwohner muß eine Stadt haben um sich Große Kreisstadt zu nennen.
17.500 Einwohner sind Voraussetzung, dass Städte auf ihren Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden, und sie müssen die damit verbundenen Aufgaben erfüllen können
Eine "Große Kreisstädte" muss mindestens 17500 Einwohner haben.
Hier gilt eine Mindesteinwohnerzahl von 17.500 als Voraussetzung, dass Städte auf ihren Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden, wenn sie Gewähr für die ordnungsgemäße Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben bieten.