Erhöhung des Kindergelds und der Kinderfreibeträge
Anhebung des Grundfreibetrags
Verschiebung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs
Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird angehoben
Automatisierter Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen
Das Kindergeld soll ab 2021 um 15 Euro pro Kind steigen, der steuerliche Kinderfreibetrag wird zudem um 570 Euro erhöht.Das steuerliche Existenzminimum wird ebenfalls angehoben.
Das Kindergeld soll ab 2021 um 15 Euro pro Kind steigen.
Das Kindergeld soll ab 2021 um 15 Euro pro Kind steigen, der steuerliche Kinderfreibetrag wird zudem um 570 Euro erhöht.