Laut dbb heißt die Bezahlung der 2-monatigen Dienstbezüge an die Witwe bzw. Kinder "Sterbegeld". Es scheint in der Hinterbliebenenversorgung keinen Unterschied zwischen im Dienst gestorbener und im/ durch den Dienst getöteter Beamte/innen zu geben.
TheRockMan hat es sehr gut aufgelistet.
ein Sterbegeld gibt es nicht mehr, das ist maximal ein Vorschuss auf die Witwenpension bei verheirateten Polizisten
Halbwaisenrente und Witwen/Witwergeld sind um 5 Prozentpunkte höher als bei einem "natürlichen" Tod.