Das steht in dem Vertrag.
Erst mal gar keine, der Vertrag läuft halt zum vereinbarten Termin einfach aus. Aber D wäre nicht D wenn es nicht den üblichen Wust an Ausnahmen, Sonderfällen und Übergangsregelungen gäbe. Eine kurze Übersicht gibt es hier (*), im Bedarfsfall aber doch eher einen Anwalt zu Rate ziehen als eine Universaldilettaten-Community.
(*) s. 1.cc)
Eine Kündigung befristeter Verträge ist nur zum Ablauf der im Vertrag angegebenen Laufzeit möglich. ... Will der Mieter das Mietverhältnis früher kündigen, obwohl im Vertrag das Kündigungsrecht für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen ist, kann der Mieter auf einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter hinwirken.
Will man einen befristeten Mietvertrag vorzeitig kündigen, ist das nach einem Jahr möglich. Dabei muss die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden. Seitens des Vermieters ist im befristeten Mietvertrag eine ordentliche Kündigung grundsätzlich nicht möglich.