die mit mehr als 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas
Alle Feueranlagen mit festen Brennstoffen fallen in die Kaminofenverordnung und müssen bis spätestens 2025 mit Feinstaubfiltern ausgerüstet sein oder stillgelegt werden.
Solche Kaminöfen, die mehr als 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm CO pro Kubikmeter Abgas ausstoßen.
Ab 2025 dürfen Ofen maximal 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen.
Bisher eingebaute Kaminöfen und Holzöfen dürfen ab 2025 maximal 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Werden diese Grenzwerte nicht eingehalten, muss bis 31. Dezember 2024 nachgerüstet werden.
alte Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden