Ich denke, es handelt sich um die Masern.
Folgende Bußgelder sieht das Infektionsschutzgesetz vor, wenn Personen gegen die Impfpflicht in Kindergarten, Schule & Co. verstoßen:
| Verstoß gegen die Impfpflicht | Bußgeld |
|---|---|
| fehlender, fehlerhafter oder unrichtiger Nachweis über Impfung bzw. Immunisierung gegen Masern | bis 2.500 € |
| unzulässige Beschäftigung einer Person, für die ein entsprechender Nachweis fehlt | bis 2.500 € |
| Verstoß gegen die Meldepflicht gegenüber den Behörden bei fehlendem Nachweis | bis 2.500 € |
| trotz Untersagung wegen fehlenden Nachweises durch das Gesundheitsamt die Einrichtung betreten | bis 2.500 € |
Keine. Es gibt zwar die Impfempfehlungen seitens des RKI oder Vorschriften für bestimmte Personen(gruppen) im Infektionsschutzgesetz (IfSG), aber die sind von der Staatsangehörigkeit der zu Impfenden ebenso unabhängig wie von der Nationalität der Impfenden.
Die impfung gegen Masern
zB die Masernimpfung
Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder eine Schule besuchen, sowie für bestimmte Berufsgruppen, ist eine Masernimpfung verpflichtend