Wenn die Gewerkschaft den Streik angesetzt hat, ist er erlaubt.
Gestreikt werden darf nur als Mittel zum Zweck des Abschlusses von Tarifverträgen. Das bedeutet, dass etwa Streiks „um ihrer selbst willen“ oder mit politischen Zielen durch das deutsche Streikrecht nicht gedeckt sind.
Streiks sind nur zulässig, wenn sie von einer Gewerkschaft getragen werden. Sogenannte wilde Streiks, die nicht gewerkschaftlich organisiert werden, sind illegal.