Welche Familienmitglieder können im Rahmen eines Familiennachzuges ein Visa erhalten?

Polarlichter · 28. Dezember 2025

Welche Familienmitglieder können im Rahmen eines Familiennachzuges ein Visa erhalten?

 

Antworten

69wolle · 29. Dezember 2025 · 0x hilfreich

1. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von in Deutschland lebenden Personen haben grundsätzlich Anspruch auf Familiennachzug.

2. Minderjährige ledige Kinder

  • Kinder unter 18 Jahren, die ledig sind, können im Rahmen des Familiennachzugs ein Visum erhalten, um zu ihren Eltern nach Deutschland zu ziehen.

3. Eltern minderjähriger Kinder

  • In bestimmten Fällen können auch Eltern zu ihren minderjährigen Kindern nachziehen, wenn diese in Deutschland leben und die Voraussetzungen erfüllt sind.

4. Weitere Familienangehörige

  • Unter bestimmten Bedingungen können auch andere Familienangehörige (z.B. volljährige Kinder, Geschwister) berücksichtigt werden, jedoch sind die Voraussetzungen hier deutlich strenger und meist nur in Ausnahmefällen möglich.

storabird · 29. Dezember 2025 · 0x hilfreich

Das Nachzugsrecht gilt allgemein für die Kernfamilie, also für Ehegatten, minderjährige Kinder und für Eltern von minderjährigen Kindern. Nur in außergewöhnlichen Härtefällen können auch weitere Familienangehörige gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

bekatronic · 28. Dezember 2025 · 0x hilfreich

Im Rahmen des Familiennachzugs können in Deutschland vor allem die Kernfamilie (Ehepartner/eingetragene Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder) zu ihrem in Deutschland lebenden Familienmitglied ziehen; auch der Nachzug von Eltern zu minderjährigen Kindern ist möglich. Bei Fachkräften (Blaue Karte EU etc.) können seit 2024 auch deren Eltern oder Schwiegereltern nachziehen, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist und der Aufenthaltstitel nach dem 1. März 2024 erteilt wurde. In besonderen Härtefällen oder bei Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen oder anerkannten Flüchtlingen können auch andere Familienangehörige (z.B. Geschwister) nachziehen, wobei hier oft spezifische Bedingungen gelten und Ermessen der Behörden eine Rolle spielt. Wer kann nachziehen?

  • Ehepartner/Eingetragene Lebenspartner
  • Eltern
  • Eltern/Schwiegereltern von Fachkräften
  • Geschwister
 
 

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