Welche Ehe eines Neubürgers in Vielehe wird beim Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft anerkannt?
Beim Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft wird in einem Fall von Vielehe grundsätzlich nur die erste Ehe anerkannt, die nach dem Recht des Herkunftslandes geschlossen wurde.
Die, die zuerst geschlossen wurde.