Der einzige bundesrechtlich festgelegte Feiertag ist der Tag der Deutschen Einheit. Hierfür wurde der 3. Oktober gewählt, der Tag, an dem im Jahr 1990 die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitrat.
Durch die Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder sind jedoch neun Feiertage bundeseinheitlich gesetzlich geschützt:
Davon haben folgende ein feststehendes Datum: