Welche Bezüge stehen einem RP-MP nach dem Ausscheiden zu?

Han.Schavor 23 Stunden

Welche Bezüge stehen einem Ministerpräsidenten in Rheinland-Pfalz nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu?

 

Antworten

69wollevor 22 Stunden1x hilfreich

Ein MP in RP erhält nach dem Ausscheiden aus dem Amt sogenannte Übergangsbezüge (Übergangsgeld). Dieses Übergangsgeld wird für eine bestimmte Zeit gezahlt, die sich nach der Dauer der Amtszeit richtet. Konkret gilt:

  • Für jeden Monat im Amt besteht Anspruch auf einen Monat Übergangsgeld.
  • Das Übergangsgeld wird mindestens für sechs Monate gewährt, kann aber bis zu drei Jahre gezahlt werden.
  • Die Höhe des Übergangsgeldes orientiert sich an den bisherigen Amtsbezügen und beträgt in den ersten drei Monaten etwa 18.000 Euro insgesamt.
  • Während des Bezugs des Übergangsgeldes muss der ehemalige Ministerpräsident seine neue Beschäftigung anzeigen.
  • Nach Ablauf der Übergangszeit kann ein Ruhegehalt (Ministerpension) beansprucht werden, das mindestens bei rund 4.990 Euro monatlich beginnt und mit der Amtszeit steigt.

Diese Regelungen sorgen dafür, dass ehemalige MP in RP nach dem Ausscheiden aus dem Amt finanziell abgesichert sind, wobei die Übergangszeit und das Übergangsgeld vergleichsweise großzügig bemessen sind.

bekatronicvor 21 Stunden0x hilfreich

Ein RP-MP erhält Übergangsgeld, um den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern. 

Polarlichtervor 22 Stunden0x hilfreich

All in all insgesamte Beträge von weit über 100.000€. Big Cash im Sinne der Sozialdemokratie.

pullaugevor 23 Stunden0x hilfreich

Kissen-  und Zudeckbezüge

storabirdvor 23 Stunden0x hilfreich

bis zu drei Jahre Übergangsgeld

 

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