Haben erweiterte Kompetenzen.
Große Kreisstadt ist ein Begriff aus dem deutschen Kommunalrecht. Sie ist in einigen Bundesländern ein besonderer rechtlicher Status einer in der Regel größeren kreisangehörigen Gemeinde, die bestimmte zusätzliche Zuständigkeiten im Vergleich zu den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden innehat.
Große Kreisstädte sind kreisangehörige Städte mit besonderer Rechtsstellung. Sie erfüllen im übertragenen Wirkungskreis bestimmte Aufgaben, die sonst vom Landratsamt als der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahrzunehmen sind.