Musterfeststellungsklagen gegen den Staat sind m.E. nicht möglich. Der Grund liegt in § 606 ZPO (1):
"Mit der Musterfeststellungsklage können qualifizierte Einrichtungen die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (Feststellungsziele) zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer begehren."
Da der Staat kein Unternehmen ist, sind die Voraussetzungen für eine Musterfeststellungsklage nicht gegeben.
Nur klagebefugte Verbände koennen das anstreben.
Klagebefugte Verbände dürfen diese Anstreben
es muss eine kritische Anzahl an Klägerinnen und Klägern erreicht werden, alle haben denselben Schaden vom gleichen Urheber erlitten, 50 Betroffene müssen sich beim Klageregister anmelden
Eine Musterfeststellungsklage dürfen nur klagebefugte Verbände anstreben.