Welche Bedingungen gelten für eine Musterfeststellungsklage gegen die öffentliche Hand?

Mehlwurmle · 26. Oktober 2019

Ob und wenn ja unter welcher Konstellation/Voraussetzungen könnten sich Verbraucher  (über einen federführenden Verband) zu einer Musterfeststellungsklage gegen die öffentliche Hand zusammentun?

 

Hintergrund: Die Haftungsfrage, ob der Staat die Pauschalreiseabsicherung unzureichend umgesetzt hat und somit für die geschädigten Thomas-Cook-Pleite-Opfer aufkommen muss.

 

Beste Antwort

thrasea · 27. Oktober 2019 · 1x hilfreich

Musterfeststellungsklagen gegen den Staat sind m.E. nicht möglich. Der Grund liegt in § 606 ZPO (1): 

 

"Mit der Musterfeststellungsklage können qualifizierte Einrichtungen die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (Feststellungsziele) zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer begehren."

 

Da der Staat kein Unternehmen ist, sind die Voraussetzungen für eine Musterfeststellungsklage nicht gegeben.

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SHADOWAS84 · 27. Oktober 2019 · 0x hilfreich

Nur klagebefugte Verbände koennen das anstreben.

Shamane · 27. Oktober 2019 · 0x hilfreich

Klagebefugte Verbände dürfen diese Anstreben

biene01090 · 26. Oktober 2019 · 0x hilfreich

es muss eine kritische Anzahl an Klägerinnen und Klägern erreicht werden, alle haben denselben Schaden vom gleichen Urheber erlitten, 50 Betroffene müssen sich beim Klageregister anmelden

storabird · 26. Oktober 2019 · 0x hilfreich

Eine Musterfeststellungsklage dürfen nur klagebefugte Verbände anstreben.

 
 

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