Das römische Recht ist die zentrale Wurzel der modernen europäischen Rechtsordnungen. Seine Prinzipien, Systematik und Institutionen prägen bis heute Zivilrecht, Rechtswissenschaft und Rechtsprechung in vielen Ländern der Welt.
Insbesondere:
Viele zentrale Rechtsbegriffe und -institute des heutigen Zivilrechts, etwa im Sachenrecht (Besitz und Eigentum), Erbrecht oder Vertragsrecht, gehen direkt auf das römische Recht zurück.
Das römische Recht verzichtete auf religiöse Legitimation und war dadurch flexibel und anpassbar für verschiedene Gesellschaften und Wirtschaftsformen.
Auch der Europäische Gerichtshof greift noch heute auf römisch-rechtliche Grundsätze zurück, da sie als allgemeine Rechtsgrundsätze in den Rechtsordnungen der EU-Mitgliedsstaaten fortwirken
Die römische Rechtskultur hat einen enormen Einfluss auf das moderne Rechtssystem Europas. Viele der rechtlichen Prinzipien und Konzepte, die wir heute verwenden, haben ihre Wurzeln im römischen Recht. Diese Einflüsse reichen von Vertragsrecht bis hin zu Eigentumsrechten und Strafrecht.
Viele heutige Rechtsgrundlagen und Prinzipien vor allem im zivilen Bereich haben Anleihen ans römische Recht