Staatssekretäre bilden in der Bundesrepublik Deutschland als Amtschefs in Ministerien, Senatsverwaltungen, Staatskanzleien und ähnlichen Institutionen die Schnittstelle zwischen den politischen Organen und der nicht-politischen Beamtenschaft.
Sie helfen dem Bundesminister bei seinen Leitungs- und Regierungsaufgaben.