1.Die Bezeichnung "Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR“ (Ständige Vertretung) drückt aus, dass Ost- Berlin nach dem Viermächte- Status nicht zur DDR gehörte (so wenig wie West- Berlin zur Bundesrepublik). Der Grund für die Abweichung vom normalen Botschaftsbetrieb lag in den gegensätzlichen staatspolitischen Auffassungen. Die Ständigen Vertreter wurden darum auch nicht "gemäß“, sondern "entsprechend“ der Wiener Konvention behandelt.
2. Eine "Ständige Vertretung" übt ihre Botschaftsfunktion nicht in einem souveränen Staat, sondern in einer internationalen Organisation (UNO, EU) aus
Die normalen Aufgabe die eine Botschaft auch hat. Zusätzlich noch Flüchtlinge des nicht anerkannten Landes behilflich zu sein bei der Ausreise.
Im Wesentlichen die Aufgabe einer Botschaft in einem nicht anerkannten Staat oder bei einer internationalen Organisation.