Die Grundrechte werden mit Abschnitt I allen anderen Regelungen des Grundgesetzes vorangestellt.
Abschnitt l umfasst Artikel 1 - 19
vom 1. bis zum 19. Artikel
In den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes stehen die sogenannten "Grundrechte".
Neun Stück.
Eins bis neunzehn.