Alle solange du dich nicht selbst angreifst oder ne Erlaubnis dafür hast
Wenn du mit Angriff einen Zugriff auf ein System ohne zustimmung des Operators meinst, sind alle Angriffe Strafbar. Borausgesetzt natürlich, der operator macht sich die Mühe, dich zu ermitteln und anzuzeigen. Sonst gilt: Wo kein Kläger ist ist auch kein Richter.
So viel ich weis ist jeder Angriff auf ein System strafbar.
Jeder bewußt herbeigeführte schädigende Angriff auf ein fremdes System, unabhängig von der Art und Weise des Vorgehens und des angerichteten Schadens. Siehe auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Computersabotage
Daneben sind natürlich auch Computerbetrug, Sachbeschädigung (z. B. einen Computer mechanisch beschädigen) oder Angriffe gegen den Datenschutz strafbar.
Da die Rechtsmaterie noch relativ jung ist und sich die Methoden ständig weiter- und neuentwickeln, lassen sich kaum alle erschöpfend auflisten. Gerade mit Formulierungen wie "erheblich stört" im § 303b StGB ist zudem viel Interpretationsspielraum gegeben. Und wie die EU-Rechtsprechung - maßgeblich auch für Deutschland - bereits festgestellt hat, kann allein das Setzen eines Cookies gegen den Willen oder ohne Wissen des Anwenders rechtlich relevant sein.